Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli steigt der unpfändbare Teil des Arbeitslohns um durchschnittlich 5,6 Prozent.

Die Zivilprozessordnung schreibt zum 1. Juli die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bei der Lohnpfändung vor. Die Pfändungsfreigrenzen orientieren sich dabei an der Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums im Einkommensteuergesetz. Da der so genannte Grundfreibetrag im letzten Jahr deutlich gestiegen ist, erhöht sich jetzt auch der unpfändbare Teil des Arbeitslohns um durchschnittlich 5,6 Prozent. Beispielsweise steigt der absolut unpfändbare Betrag von 930,00 auf 985,15 Euro des Nettomonatslohns, bei wöchentlicher Lohnverrechnung von 217,50 Euro auf 226,72 Euro und bei täglicher Abrechnung von 43,50 auf 45,34 Euro. Arbeitgeber müssen als Drittschuldner diese Änderung ab dem 1. Juli 2005 beachten.

 
[mmk]
 
Projektcontrolling Hamburg, Kanzlei nahe Norderstedt, Bauanwalt Finkenwerder, Kanzlei Hamburg, Anwalt nahe Geesthacht, Gewerbliches Grossbauvorhaben Reinbek, Rechtsanwalt nahe Geesthacht, Anwalt Baurecht Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht nahe Schenefeld, Anwaltskanzlei Hamburg